AQU Gesellschaft für Arbeitsschutz, Qualität und Umwelt mbH
Schonenfahrerstraße 4
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Gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sind Gewerbe- und Industrieanlagen so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können sowie entsprechende Vorsorge durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen gewährleistet wird.
Laut Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die potenziellen Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter zu erkennen und zu bewerten sowie geeignete Schutzmaßnahmen zu veranlassen.
Die AQU GmbH unterstützt Unternehmen in allen Fragen des Schallschutzes.
B. Sc. Olaf Sakuth
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